Amnestieverfahren für säumige US- Steuererklärungen

Streamlined Offshore Procedures

1. Allgemeines / U.S.-Steuererklärungen

 

Jeder U.S.-Citizen ist grundsätzlich verpflichtet, jährlich die (weltweiten) Einnahmen in den USA zu deklarieren und eine U.S.-Einkommensteuererklärung einzureichen.

 

Um eine Doppelbesteuerung in den USA und Deutschland zu vermeiden, kann bis zu einem gewissen Betrag der Verdienst von der Besteuerung in den USA freigestellt werden (sog. Foreign Earned Income Exclusion). Alternativ können die im Ausland (z.B. Deutschland) gezahlten Steuern in den USA angerechnet werden (sog. Foreign Tax Credit). Diese Informationen können wir aus den deutschen Steuererklärungen und Steuerbescheiden entnehmen.

 

2. Report of Foreign Bank and Financial Accounts (FBAR)

 

Neben der Erstellung der U.S.-Steuererklärungen bestehen noch zahlreiche weitere Reporting- Verpflichtungen. Viele U.S.- Steuerpflichtige wissen z.B. nicht, dass sie dazu verpflichtet sind, die U.S.-Steuerbehörden über ihre ausländischen Bankkonten zu informieren. Mit dem Formular "Report of Foreign Bank and Financial Accounts“ (FBAR, Form 114) fragen die U.S.-Behörden jährlich den Bestand ausländischer Bankkonten und Wertpapierdepots von in den USA steuerpflichtigen Personen ab. Die Verpflichtung zur Abgabe des FBAR besteht grundsätzlich für eine „United States Person“ - dazu gehören auch U.S. - Citizens, die außerhalb der USA leben.

 

Wenn man als „United States Person“ ausländische Konten, das heißt Konten außerhalb der USA hat, die in Summe an einem Tag im Jahr einen Gesamtwert von mehr als USD 10.000 aufweisen, ist das FBAR zwingend einzureichen. Zu beachten ist außerdem, dass nicht nur die Personen, die eigene ausländische Bankkonten haben, zur Abgabe verpflichtet sind. Auch Vollmachten über ausländische (non-US) Bankkonten, an denen kein persönliches finanzielles Interesse besteht (z.B. Vollmachten für Arbeitgeberkonten, Konten des Ehegatten, der Kinder, Eltern usw.) können zur Verpflichtung der Abgabe des FBAR-Formulars führen.

 

Das FBAR- Formular ist kein Bestandteil der U.S.-Steuererklärung, sondern muss gesondert pro Jahr an das "Treasury Department" übermittelt werden. Ab 1. Juli 2013 ist die Übermittlung nur noch auf elektronischem Wege möglich.

 

Das FBAR Reporting führt zu keiner Steuerfestsetzung, sondern dient lediglich deklaratorischen Zwecken bzw. als Mittel, Geldwäsche und andere illegale Transaktionen einzudämmen. Jedoch kann die Nichtabgabe des FBAR zu empfindlichen Strafen in den USA führen (von US$ 10.000 pro Jahr bei nicht vorsätzlicher Nichteinreichung bis zu 50% des maximalen Kontenstandes pro Jahr bei vorsätzlicher Nichteinreichung).

 

Für jedes Konto, Depot etc. ist der jährliche Höchststand anzugeben, bei den Kapital- Lebensversicherungen und Vorsorgeplänen der Wert zum Jahresende. Dass es bei Transfers zwischen Konten zu Doppelzählungen kommt, ist systemimmanent und führt zu keinen Nachteilen, da die Werte nicht zur Besteuerung herangezogen werden.

 

Der Höchstwert kann anhand der Kontoauszüge bzw. Quartalsauszüge ermittelt werden. Es ist grundsätzlich zulässig, die Werte auch im Wege der Schätzung zu ermitteln. Belege müssen nicht mitgeliefert werden.

 

3. Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) - Form 8938

 

Die durch FATCA eingeführten U.S.-Deklarationspflichten zu ausländischen (non-U.S.) Investments sind recht umfangreich und gehen über die FBAR-Abfragen hinaus.

 

In Ergänzung zu den bereits bestehenden Anzeige- und Informationsvorschriften zu ausländischen Vermögen (vgl. Punkt 2) hat der U.S.-Gesetzgeber im März 2010 den „Foreign Account Tax Compliance Act“ (FATCA) verabschiedet, der die Offenlegung bestimmter ausländischer Vermögenswerte fordert.

 

Ziel ist es auch hier, die korrekte Versteuerung von Auslandsvermögen zu fördern. Die wesentlichen Neuerungen für natürliche Personen sind das Formular 8938 (Statement for Specified Foreign Financial Assets) sowie Form 8621 für Fonds, die in einem ausländischen Depot gehalten werden, "PFIC" (Passive Foreign Investment Companies). Im Rahmen der Erstellung der U.S.-Steuererklärungen werden wir die Verpflichtung zur Abgabe dieser Formulare ebenfalls prüfen und  bei Bedarf erstellen.

 

 

4. Voraussetzungen für das Streamlined Foreign Offshore Procedure

 

Für im Ausland lebende U.S.-Staatsbürger, die bisher keine U.S.-Steuererklärungen abgegeben haben, sind bereits in 2012 Möglichkeiten für eine straffreie Amnestie geschaffen worden. Diese wurden zum 1.7.2014 nochmals ausgeweitet und werden seitdem als Streamlined Foreign Offshore Procedure bezeichnet.  

 

Unter der Bedingung, dass die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt sind und die für das Streamlined Foreign Offshore Procedure erforderlichen Erklärungen korrekt, vollständig und unter Beachtung der Formalitäten für dieses Verfahren eingereicht werden, gewährt das IRS automatisch eine Amnestie für alle Vorjahre sowie Straffreiheit. 

 

Die beiden Voraussetzungen für die Teilnahme am Streamlined Foreign Offshore Procedure sind wie folgt:

 

  1. Der säumige Steuerpflichtige hat mindestens in 1 der letzten 3 Jahre keinen Wohnsitz in den USA unterhalten und sich mindestens 330 volle Tage außerhalb der USA aufgehalten. (Anmerkung: Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, besteht bei Erfüllung der 2. Voraussetzung immer noch die Teilnahme an dem Streamlined Domestic Offshore Procedure)
     
  2. Die Nichteinreichung der Steuererklärungen erfolgte nicht vorsätzlich, sondern unabsichtlich, z.B. aufgrund falscher oder fehlender Informationen über die Erklärungspflichten in den USA.

 

Wir empfehlen, sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, die Teilnahme am Streamlined Foreign Offshore Procedure.

 

Bestandteil des Streamlined Foreign Offshore Procedure ist eine vom Steuerpflichtigen zu unterschreibende Bestätigung (Certification), dass die Nichteinreichung ohne Vorsatz erfolgte. In der Certification ist eine individuelle Erläuterung anzuführen, aus der hervorgeht, aus welchen Gründen diese Voraussetzung erfüllt ist.  

 

Aktuell sind gemäß den Regelungen zum Streamlined Foreign Offshore Procedure die folgenden Erklärungen einzureichen:

 

  • die US Einkommensteuererklärungen- Form 1040 - und ggf. Informationserklärungen für die letzten 3 Jahre deren Frist abgelaufen ist: 2020-2022
  • die Reports of Foreign Bank Accounts (FinCEN Form 114) für die letzten 6 Jahre, deren Frist abgelaufen ist: 2016 - 2021

 

5. Angebot / benötigte Informationen

 

Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für die o.g. U.S.-Steuererklärungen und FBAR-Forms für das Streamlined Verfahren, nachdem wir die Informationen über Ihre Einkünfte und Bankkonten erhalten haben. Benötigt werden folgende Unterlagen:

 

a) Kopie Ihrer SSA Card mit der SSN

 

b) Haben ggf. Ihre Kinder auch die US- Staatsbürgerschaft oder Green Card?

 

c) Kopie der deutschen Einkommensteuererklärungen 2020 - 2022 mit allen Anlagen (z.B. Anlage EÜR, Anlage KAP, ….)

 

d) Kopie der deutschen Einkommensteuerbescheide 2020 - 2022 (soweit vorhanden, alternativ genügt auch die Steuerberechnung)

 

e) Informationen zu Ihren U.S.-Aufenthalten 2020 - 2022 (bitte mit Ein- und Ausreisedatum in die USA)

 

f) Bei Besitz von Fonds/ETFs im Gesamtwert von mehr als 25.000 US$ werden die jährlichen Depotsauszüge und Informationen über jährliche Käufe bzw. Verkäufe benötigt.

 

g) Bei anderen Wertpapieren (z.B. Aktien, Anleihen), die in den Jahren 2020 - 2022 verkauft wurden, benötigen wir Anschaffungsdatum, Anschaffungspreis, Verkaufsdatum, Verkaufspreis, Anzahl und Name des Wertpapiers, s. hierzu Anlage 2, Verkäufe_Wertpapiertransaktionen)

 

h) Für Depots außerhalb der USA benötigen wir grundsätzlich die Erträgnisaufstellungen 2020 - 2022. Sollten Sie nur Zinserträge bezogen haben, genügen jedoch die Steuerbescheinigungen der Banken.

 

i) Für Konten und Depots in den USA benötigen wir die Form 1099 der US- Banken für die Jahre 2020 - 2022.

 

j) Haben Sie Erbschaften oder Schenkungen von mind. USD 100.000 erhalten, oder Schenkungen von mind. USD 15.000 pro beschenkter Person gemacht ? Falls ja, teilen Sie uns bitte die Details dazu mit. Falls in Deutschland oder anderen Ländern Erbschaft- oder Schenkungssteuererklärungen eingereicht wurden, benötigen wir eine Kopie hiervon.

 

k) Falls Firmenbeteiligungen (z.B. GmbH, UG, KG, LLC, ...) vorliegen, benötigen wir die Details hierzu (in welcher Höhe, welche Art von Gesellschaft, etc. ).

 

l) Wurden in den Jahren 2020 - 2022 Immobilien verkauft ? In diesem Fall benötigen wir Anschaffungsdatum, Anschaffungspreis, werterhöhende Investitionen nach Kauf, Verkaufsdatum, Verkaufspreis, Gebühren und Art der Nutzung der Immobilie (z.B. Vermietung).

 

m) Wurde in den Jahren 2020 - 2022 eine Lebensversicherung ausbezahlt? In diesem Fall benötigen wir Details über die Auszahlungshöhe und den Einzahlungsverlauf.

 

n) Die FBAR Infos für die Jahre 2016 - 2021 mit Mitteilung der höchsten Kontenstände pro Konto und pro Jahr

 

o) Seit wann leben Sie in Deutschland ? Wie wurden Sie auf die US- Steuerpflicht aufmerksam ?

 

Sie können uns die Unterlagen gerne als Kopie per Post senden, oder als Scan per Email. Des Weiteren können wir Ihnen, falls Sie wünschen, einen Teamraum auf unserem Server mit einer direkten Uploadmöglichkeit einrichten.